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ArbG Rheine, 10.11.2010 - 4 BV 16/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 10.11.2010 - 4 BV 16/10
- LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11
Unwirksame Betriebsratswahl bei allgemeiner Briefwahlanordnung; unzulässige …
Die Beschwerde des Betriebsrat gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 10.11.2010 - 4 BV 16/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Betriebsratswahl vom 13.04.2010 für unwirksam erklärt wird.Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 10.11.2010 - 4 BV 16/10 - abzuändern und den Antrag der Antragsteller abzuweisen.